Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lintours (nachfolgend: Lintours) führt die ihm erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lintours stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Eine Kündigung des Vermittlungsvertrages ist nur möglich, wenn Lintours vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Leistungsfrist gesetzt wird, die an den Arbeitstagen von Montag bis Freitag mindestens 48 Stunden beträgt. Auf das Wochenende und gesetzliche Feiertage entfallende Zeiträume werden nicht mitgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.2 Umbuchungen bzw. Stornierungen des Reiseleistungsvertrages Eine Kündigung bzw. Stornierung der Reiseleistung des Anbieters richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters und kann der Kunde auch gegenüber Lintours in Textform (z.B. Schreiben, Fax oder E-Mail) erklären. Lintours erhebt hierfür keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte. Jedoch richtet sich die Möglichkeit der Umbuchung oder Stornierung einer Buchung ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag mit dem Anbieter einschließlich derer zugehöriger AGB. Dies gilt auch für etwaige Unkosten des Anbieters in diesem Zusammenhang wie etwa Stornogebühren. Lintours steht dem Kunden hierfür gerne insbesondere telefonisch unter der Telefonnummer unter der Rufnummer
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.3 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.4 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind die ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.
6.5 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch, wie unten stehend aufgeführt, ab dem Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch für die Einzelbuchung eines Fluges oder Hotels. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
b) Spezialtarife Flug / Hotel
In Abweichung zu den Stornopauschalen können in einzelnen Fällen (Sondertarife der Fluggesellschaften oder spezielle Hotelangebote) Stornokosten bis zu 100% entstehen. können. Nach Ticketausstellung betragen die Stornokosten grundsätzlich 100%. Gleiches gilt für Hotelbuchungen mit Sondertarifen.
c) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, gelten im Verhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 % des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
d) Nur-Hotelbuchung / Bausteinbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen sind, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Für die Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden dem Reiseveranstalter zugeht. Der Kunde kann die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.
6.6 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Die Kosten für Umbuchungen sind insbesondere abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen. Aufgrund dieser Besonderheiten kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € des Reiseveranstalters. Die für die Umbuchungen entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden. Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger, insbesondere des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder Beherbergungsbetriebes überhaupt möglich ist.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
6.8 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und dem Kunden erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
0176 20911616 oder 030 23949203 zur Verfügung.
- Vertragsgegenstand
- Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
- Zustandekommen des Vertrages über die Reiseleistung mit dem Anbieter Lintours leitet den Buchungsauftrag unverzüglich an den Anbieter weiter, woraufhin der Anbieter den Buchungsauftrag auf Verfügbarkeit überprüft. Bei Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistung sendet der Anbieter dem Kunden innerhalb der nächsten 7 Tage eine Bestätigung über die Reiseleistung inklusive der Rechnung und des Sicherungsscheines. Für den Fall, dass die Reiseleistung nicht verfügbar ist, wird dies dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter Dem vermittelten Vertrag über die Reiseleistung liegen eigene AGB des jeweiligen Anbieters zu Grunde. Diese Bedingungen regeln z. B. Zahlung, Rücktritt, Umbuchung und Haftung und werden dem Kunden während des Buchungsvorganges vor Absenden des Buchungsauftrages, soweit verfügbar, angezeigt. Der Kunde bestätigt und akzeptiert diese AGB durch Absenden des Buchungsauftrages.
- Pflichten des Kunden
- Kündigung des Vermittlungsvertrages + Umbuchungen bzw. Stornierungen des Reiseleistungsvertrages
Eine Kündigung des Vermittlungsvertrages ist nur möglich, wenn Lintours vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Leistungsfrist gesetzt wird, die an den Arbeitstagen von Montag bis Freitag mindestens 48 Stunden beträgt. Auf das Wochenende und gesetzliche Feiertage entfallende Zeiträume werden nicht mitgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.2 Umbuchungen bzw. Stornierungen des Reiseleistungsvertrages Eine Kündigung bzw. Stornierung der Reiseleistung des Anbieters richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters und kann der Kunde auch gegenüber Lintours in Textform (z.B. Schreiben, Fax oder E-Mail) erklären. Lintours erhebt hierfür keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte. Jedoch richtet sich die Möglichkeit der Umbuchung oder Stornierung einer Buchung ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag mit dem Anbieter einschließlich derer zugehöriger AGB. Dies gilt auch für etwaige Unkosten des Anbieters in diesem Zusammenhang wie etwa Stornogebühren. Lintours steht dem Kunden hierfür gerne insbesondere telefonisch unter der Telefonnummer unter der Rufnummer
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.3 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.4 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind die ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.
6.5 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch, wie unten stehend aufgeführt, ab dem Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch für die Einzelbuchung eines Fluges oder Hotels. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
b) Spezialtarife Flug / Hotel
In Abweichung zu den Stornopauschalen können in einzelnen Fällen (Sondertarife der Fluggesellschaften oder spezielle Hotelangebote) Stornokosten bis zu 100% entstehen. können. Nach Ticketausstellung betragen die Stornokosten grundsätzlich 100%. Gleiches gilt für Hotelbuchungen mit Sondertarifen.
c) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, gelten im Verhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 % des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
d) Nur-Hotelbuchung / Bausteinbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen sind, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Für die Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden dem Reiseveranstalter zugeht. Der Kunde kann die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.
6.6 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Die Kosten für Umbuchungen sind insbesondere abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen. Aufgrund dieser Besonderheiten kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € des Reiseveranstalters. Die für die Umbuchungen entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden. Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger, insbesondere des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder Beherbergungsbetriebes überhaupt möglich ist.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
6.8 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und dem Kunden erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
0176 20911616 oder 030 23949203 zur Verfügung.
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