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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lintours (nachfolgend: Lintours) führt die ihm erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lintours stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  1. Vertragsgegenstand
Lintours bietet den Kunden seines Reise-Onlineportals Pauschalreisen, Flüge, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend "Reiseleistungen“) verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittlern etc. (nachfolgend "Anbieter" genannt) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages an und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung dieser Anbieter. Lintours schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst. Die AGB gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Lintours und haben keinerlei Einfluss auf die Regelungen und Bedingungen, zu denen die vermittelten Reiseleistungen stattfinden. Bei dem Zustandekommen einer Buchung entsteht der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Zahlungen erfolgen ausschließlich an die Anbieter direkt.
  1. Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
2.1 Alle Angebote von Lintours sind freibleibend und unverbindlich. 2.2 Pauschalreisen und Last-Minute-Reisen Sobald der Kunde seine Daten in das Online-Buchungsformular eingegeben und den Button „verbindlich buchen“ angeklickt bzw. per Fax übermittelt hat, erteilt er Lintours den Auftrag zur Vermittlung der Buchung über die gewünschte Reiseleistung (nachfolgend: Buchungsauftrag) an den Anbieter. Lintours übermittelt dem Kunden anschließend eine E-Mail, in der der Buchungsauftrag inkl. der Angaben des Anbieters der Reiseleistung, der Preis der Reiseleistung, von wem und in welcher Form der Kunde Buchungsunterlagen erhält, wer der für die Entgegennahme von Zahlungen berechtigte Empfänger und die ausführende Fluggesellschaft, soweit diese bereits feststeht, ist, zusammenfassend dargestellt ist. Mit dieser E-Mail kommt zwischen dem Kunden und Lintours ein Vermittlungsvertrag über die Reiseleistung zustande. 2.3 kombinierte Reisen Der Kunde sendet Lintours die Buchungsanfrage, woraufhin Lintours dem Kunden schriftlich ein unverbindliches Angebot über die Reiseleistung übersendet. Durch Bestätigung dieses unverbindlichen Angebotes durch den Kunden erhält der Kunde von Lintours eine Reiseanmeldung inklusive der AGB des Anbieters. Mit der Unterschrift des Kunden und Rücksendung der Reiseanmeldung kommt der Vermittlungsvertrag zustande. 2.4 Dem Kunden steht für den Vermittlungsvertrag mit Lintours kein Widerrufsrecht zu.
  1. Zustandekommen des Vertrages über die Reiseleistung mit dem Anbieter Lintours leitet den Buchungsauftrag unverzüglich an den Anbieter weiter, woraufhin der Anbieter den Buchungsauftrag auf Verfügbarkeit überprüft. Bei Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistung sendet der Anbieter dem Kunden innerhalb der nächsten 7 Tage eine Bestätigung über die Reiseleistung inklusive der Rechnung und des Sicherungsscheines. Für den Fall, dass die Reiseleistung nicht verfügbar ist, wird dies dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter Dem vermittelten Vertrag über die Reiseleistung liegen eigene AGB des jeweiligen Anbieters zu Grunde. Diese Bedingungen regeln z. B. Zahlung, Rücktritt, Umbuchung und Haftung und werden dem Kunden während des Buchungsvorganges vor Absenden des Buchungsauftrages, soweit verfügbar, angezeigt. Der Kunde bestätigt und akzeptiert diese AGB durch Absenden des Buchungsauftrages.
  3. Pflichten des Kunden
5.1 Minderjährige unter 18 Jahren sind nicht zu Buchungen berechtigt. 5.2 Angaben, die Kunden im Zusammenhang mit Registrierungen, Buchungen, deren Ausführung und Bezahlung machen, sind vollständig und wahrheitsgemäß zu tätigen. 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Vermittlungsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung bzw. sämtliche ihm per E-Mail oder per Post zugegangene Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Mängel der Vermittlungsleistung sind gegenüber dem Lintours unverzüglich unter der Rufnummer 0176 20911616 oder 030 23949203 bzw. Fax: 030 23949206 oder der E-Mail linda.rohde@lintours.de anzuzeigen und, soweit zumutbar ist, Lintours Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Lintours möglich gewesen wäre. Die Anzeige auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Vermittlungsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung bzw. der Reiseunterlagen erfolgt, kann nicht mehr kostenfrei berücksichtigt werden. 5.4 Lintours ist nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Reiseleistung berechtigt, diese muss der Kunde direkt gegenüber dem Anbieter anzeigen. 5.5 Erhält der Kunde beim Versand der Unterlagen (Reiseunterlagen, Tickets etc.) per Post die Unterlagen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Restzahlung, ist er verpflichtet, unverzüglich mit Lintours unter der Rufnummer 0176 20911616 oder 030 23949203 Kontakt aufzunehmen. Im Falle der Expresszustellung dieser Unterlagen ist der Kunde verpflichtet, 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung Kontakt mit Lintours unter der Rufnummer 0176 20911616 oder 030 23949203 aufzunehmen.
  1. Kündigung des Vermittlungsvertrages + Umbuchungen bzw. Stornierungen des Reiseleistungsvertrages
6.1 Kündigung des Vermittlungsvertrages
Eine Kündigung des Vermittlungsvertrages ist nur möglich, wenn Lintours vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Leistungsfrist gesetzt wird, die an den Arbeitstagen von Montag bis Freitag mindestens 48 Stunden beträgt. Auf das Wochenende und gesetzliche Feiertage entfallende Zeiträume werden nicht mitgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6.2 Umbuchungen bzw. Stornierungen des Reiseleistungsvertrages Eine Kündigung bzw. Stornierung der Reiseleistung des Anbieters richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters und kann der Kunde auch gegenüber Lintours in Textform (z.B. Schreiben, Fax oder E-Mail) erklären. Lintours erhebt hierfür keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte. Jedoch richtet sich die Möglichkeit der Umbuchung oder Stornierung einer Buchung ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag mit dem Anbieter einschließlich derer zugehöriger AGB. Dies gilt auch für etwaige Unkosten des Anbieters in diesem Zusammenhang wie etwa Stornogebühren. Lintours steht dem Kunden hierfür gerne insbesondere telefonisch unter der Telefonnummer unter der Rufnummer

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen


6.3 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.4 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind die ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.

6.5 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch, wie unten stehend aufgeführt, ab dem Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch für die Einzelbuchung eines Fluges oder Hotels. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:

a) Flugpauschalreisen

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.


b) Spezialtarife Flug / Hotel
In Abweichung zu den Stornopauschalen können in einzelnen Fällen (Sondertarife der Fluggesellschaften oder spezielle Hotelangebote) Stornokosten bis zu 100% entstehen. können. Nach Ticketausstellung betragen die Stornokosten grundsätzlich 100%. Gleiches gilt für Hotelbuchungen mit Sondertarifen.

c) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, gelten im Verhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 % des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.

d) Nur-Hotelbuchung / Bausteinbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen sind, gelten folgende Pauschalen:

bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.

Für die Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden dem Reiseveranstalter zugeht. Der Kunde kann die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.


6.6 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

Die Kosten für Umbuchungen sind insbesondere abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen. Aufgrund dieser Besonderheiten kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € des Reiseveranstalters. Die für die Umbuchungen entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden. Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger, insbesondere des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder Beherbergungsbetriebes überhaupt möglich ist.

Nicht in Anspruch genommene Leistung

6.8 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und dem Kunden erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

0176 20911616 oder 030 23949203 zur Verfügung.
  1. Haftung
7.1 Die Haftung von Lintours ergibt sich aus dem Gesetz, soweit durch die nachfolgenden Bestimmungen keine Einschränkungen getroffen werden. 7.2 Lintours haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die mangelfreie Erbringung der Reiseleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. 7.3 Lintours bemüht sich um die Richtigkeit der Informationen auf seinem Reise-Online-Portal. Die einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen erhält Lintours von den jeweiligen Anbietern. Lintours hat keine Möglichkeit, diese auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen. Lintours gibt daher keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen. Ebenso verhält es sich bei von Dritten auf dem Reise-Online-Portal zur Verfügung gestellten Informationen. Lintours haftet auch nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistungen zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reiseleistung. 7.4 Eine Haftung von Lintours ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn Lintours eine eigene Pflichtverletzungim Rahmen des Vermittlungsvertrages trifft. Lintours haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lintours, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. 7.5 Lintours haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind. Die Haftung von Lintours ist bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste, und der Höhe nach für jeden Einzelfall auf den Höchstbetrag für die gebuchte Reiseleistung beschränkt, aus der sich der Anspruch des Kunden ergibt. 7.6 Eine weitergehende Haftung von Lintours besteht nicht.
  1. Verjährung
8.1 Alle Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahres nach ihrer Entstehung. 8.2 Die unter Punkt 8.1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Reiseversicherungen
Lintours empfiehlt seinen Kunden dringend den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere auch einer Reiserücktrittsversicherung. Zur Vermittlung dieser Versicherungen steht Lintours seinen Kunden gern unter: 0176 20911616 oder 030 23949203 zur Verfügung.
  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Jeder Kunde ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Lintours erteilt seinen Kunden im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Kosten und Nachteile, die den Kunden aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. Beauftragt der Kunde Lintours mit der Erteilung und dem Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, haftet Lintours nicht für deren Rechtzeitigkeit, es sei denn, dass Lintours die Verzögerung zu vertreten hat. 10.2 Sofern Lintours seinen Kunden über die Weitergabe von Informationen der Anbieter hinaus Informationen über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen gibt, beziehen sich diese Informationen auf den Stand für Bürger des Staates, aus dem heraus der Kunde die Buchung abgegeben hat. Angehörige anderer Staaten haben sich an die zuständigen Konsulate zu wenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. 10.3 Die jeweiligen Anbieter bieten insoweit zumeist ebenfalls Informationen an. Dringend beachtet werden sollte auch, dass selbst bei Flügen mit Umsteigen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Landes in Kraft treten können. Kunden sollten sich hierzu vor allem an das zuständige Konsulat des Ziellandes, Transitlandes bzw. Heimatlandes wenden. 10.4. Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten müssen exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.
  1. Datenschutz
  Lintours ist im Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (Link des Datenschutzes) einsehbar. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Lintours personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens von Lintours und seiner Erfüllungsgehilfen, sowie bei berechtigtem Interesse für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke (§ 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG). Lintours darf mit seinen Kunden auf elektronischem oder anderem Wege zum Zwecke der Vertragsabwicklung kommunizieren. Eine Kopie des Vertragstextes, welche die Bestelldaten enthält, wird durch Lintours gespeichert. Die gespeicherten Informationen können vom Kunden erfragt werden. Lintourssendet seinen Kunden eine Buchungsbestätigung mit allen Buchungsdaten an die von dem Kunden im Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich Lintours vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
  1. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Lintours. 12.3 Ist ein Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Lintours. 12.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 12.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt für eventuelle Regelungslücken.